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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
**Stand: 22.06.2026**
## Veranstalter
**Girls Closet Market**
Ece Yilmaz
Schlesische Straße 16
93073 Neutraubling
Deutschland
E-Mail: [kontakt@girlsclosetmarket.com](mailto:kontakt@girlsclosetmarket.com)
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# 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von Verkäufern (Standbetreibern) sowie den Erwerb von Besuchertickets für Veranstaltungen des Girls Closet Market.
Mit der Buchung eines Standplatzes oder dem Kauf eines Besuchertickets werden diese AGB verbindlich anerkannt.
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# 2. Standbuchung / Verkäufer
## 2.1 Buchung
Die Buchung eines Standplatzes erfolgt über das jeweils angebotene Buchungssystem oder auf anderem vom Veranstalter vorgesehenen Weg.
Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Veranstalter zustande. Der gebuchte Standplatz gilt damit als verbindlich reserviert.
## 2.2 Zahlungsbedingungen
Der Standpreis ist unmittelbar nach Buchung bzw. entsprechend der angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Veranstalter vor, die Buchung zu stornieren und den Standplatz anderweitig zu vergeben.
## 2.3 Stornierung und Rückerstattung
Eine Rückerstattung des Standpreises nach erfolgreicher Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer aus persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
## 2.4 Übertragung des Standplatzes
Ist ein Verkäufer verhindert, kann nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters eine Ersatzperson den gebuchten Standplatz übernehmen.
Alternativ kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen einer Übertragung der Buchung auf eine zukünftige Veranstaltung zustimmen.
Ein Anspruch auf Übertragung auf einen späteren Veranstaltungstermin besteht ausdrücklich nicht.
## 2.5 Nutzung des Standplatzes
Der Standplatz darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
Der Verkauf oder die Präsentation von gesetzlich verbotenen, gefälschten, gefährlichen oder sittenwidrigen Waren ist untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, Verkäufer bei Verstößen von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Standgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
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# 3. Besuchertickets
## 3.1 Ticketkauf
Mit dem Erwerb eines Besuchertickets erhält der Besucher das Recht zum Zutritt der jeweiligen Veranstaltung am angegebenen Veranstaltungstag.
## 3.2 Ausschluss von Rückgabe und Umtausch
Gekaufte Besuchertickets sind von Rückgabe, Stornierung und Umtausch ausgeschlossen.
Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
## 3.3 Weitergabe von Tickets
Kann ein Besucher die Veranstaltung nicht wahrnehmen, darf das Ticket an eine andere Person weitergegeben werden, sofern keine personalisierte Registrierung oder sonstige organisatorische Anforderungen entgegenstehen.
Der Veranstalter kann bei personalisierten Tickets einen Identitätsnachweis verlangen.
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# 4. Absage, Verschiebung oder Änderung der Veranstaltung
## 4.1 Höhere Gewalt und sonstige wichtige Gründe
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder in geänderter Form durchzuführen.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
* höhere Gewalt,
* Naturkatastrophen,
* behördliche Anordnungen,
* Sicherheitsrisiken,
* Ausfall der Veranstaltungsstätte,
* technische oder organisatorische Umstände, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
## 4.2 Folgen einer Verschiebung
Im Falle einer Verschiebung behalten bereits erworbene Besuchertickets sowie gebuchte Standplätze grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.
Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, wird eine individuelle Lösung durch den Veranstalter geprüft.
## 4.3 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Bei Absage, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
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# 5. Haftung
## 5.1 Haftung des Veranstalters
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von:
* Waren,
* Ausstellungsstücken,
* persönlichen Gegenständen,
* Fahrzeugen,
* technischem Equipment oder sonstigem Eigentum der Teilnehmer.
Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen.
Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
## 5.2 Haftung der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen oder von ihm beauftragte Personen verursacht werden.
Insbesondere haftet der Verursacher für Schäden an:
* der Veranstaltungslocation,
* dem Inventar,
* technischen Einrichtungen,
* gemieteten Gegenständen des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, entstandene Schäden gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
## 5.3 Versicherung
Für die Veranstaltung besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des Veranstalters.
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt nicht die persönliche Haftung der Teilnehmer für selbst verursachte Schäden.
Verkäufern wird empfohlen, für ihre Waren und mitgebrachten Gegenstände eine eigene Versicherung abzuschließen.
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# 6. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.
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# 7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
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